Dafür hat Rostow uns einen Standard-Abtretungsvertrag zukommen lassen. Dieser enthielt jedoch eine Reihe an Rechtschreibfehlern und war für die Bauherren m.E. unvorteilhaft formuliert.
Wenn man sich im Internet zum Thema "Abtretung bei Hausbau" informiert, so findet man vornehmlich den Rat, derlei Formulare auf keinen Fall zu unterschreiben. Es ist wohl des öfteren vorgekommen, dass Bauherren ihre Ansprüche aus der Finanzierung unwiderruflich an eine Baufirma abgetreten haben. Die Baufirma ging dann in die Insolvenz und damit hatten die Bauherren weder Zugriff auf Ihr Kapital, noch eine Firma, die ihr Haus baut. Dann ist es natürlich schwer, mit einer anderen Baufirma weiterzubauen.
Laut Rostow sei mit der Unterzeichnung der Abtretung §11 unseres Bauvertrages erfüllt, welcher eine unwiderrufliche Bankbürgschaft für die Finanzierung verlangt. Nun ist solch eine Bankbürgschaft im Privatkundenbereich leider alles andere als üblich und auch nicht gerade kostengünstig. Nach meinen Recherchen dürfte der gesamte §11 unwirksam sein, da lt. §648a BGB vom privaten Bauherr eines Einfamilienhauses keine Sicherheitsleistung verlangt werden kann.
Leider macht Rostow die Unterzeichnung der Abtretung zur Bedingung für den Baubeginn, was juristisch ebenfalls fragwürdig ist.
Damit hätten wir schon 3 Punkte, die rechtlich nicht ganz "sauber" sind:
- die vermutlich unwirksame Forderung einer Bankbürgschaft im Bauvertrag
- die plötzliche Forderung einer Abtretung, obwohl dies im Vorfeld nie angekündigt oder auch nur erwähnt wurde
- die unterzeichnete Abtretung als Voraussetzung für den Baubeginn (hier wird der Bauherr unverhältnismäßig unter Druck gesetzt)
Da wir jedoch möchten, dass Rostow zeitnah unser Haus baut und Streiterein bereits vor Baubeginn sicherlich nicht förderlich für den weiteren Fortschritt sind, haben wir uns entschieden, die Abtretung in leicht geändertem Wortlaut zu unterzeichnen. Ob Rostow dieses modifizierte Formular auch akzeptiert, wird sich zeigen.

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