Dienstag, 14. April 2015

Eintrag #21 - Es geht langsam voran

Nachdem es in der letzten Zeit mit unserem Bauvorhaben eher schleppend voranging, scheint nun etwas Bewegung in die Sache zu kommen.

Heute haben wir die Genehmigungsfreistellung vom Amt Warnow-West erhalten, wodurch dem Beginn unseres Hausbaus nun zumindest aus behördlicher Sicht nichts mehr im Wege steht. Wir dürfen auf unserem Grundstück also tatsächlich ein Haus bauen. :-)

Weiterhin kam heute das Angebot für den Baustromanschluss von der e.dis, welches wir bestätigen und zurückschicken müssen. Die ausgewiesenen Anschlusskosten für den zeitlich befristeten Baustromanschluss betragen rund 325€.

Wesentlich interessanter war jedoch die heutige Bemusterung beim Fenster- und Türenbauer. Wir haben heute festgelegt, wie die Innentüren, die Fensterbänke innen und außen, die Haustür, die Fenster und die Rollläden aussehen werden. Folgendes haben wir ausgewählt:
  • Innentüren glatt weiß mit verrundeten Kanten (ja, die Kanten sind ein kostenpflichtiges Extra)
  • Edelstahltürklinken, einfacher runder Typ
  • Innenfensterbänke aus fein gekörntem, poliertem Agglomarmor (hellgrau/weiß)
  • zusätzliche Innenfensterbänke in Bad und WC (hier sind sonst nur Fliesen als Fensterbank Standard)
  • Fensterbänke außen in aus Aluminium weiß
  • Fenster in 3-fach verglaster Ausführung
  • alle Fenster mit Breiten > 1,01m als doppelflügelige Stulp-Ausführung (kein fester Mittelsteg)
  • alle Fenster mit Kreuzsprossen
  • die Fenster des Erkers erhalten Verbundsicherheitsglas (als Einbruchschutz, das keine Rollläden am Erker vorgesehen sind)
  • die Rolllädenkästen werden so modifiziert, dass die Revisionsöffnung nach unten zugänglich ist und nicht nach hinten (ansonsten könnte man innen über dem Fenster nicht tapezieren)
  • Rollladenmotoren mit elektronischer Steuerung (schalten bei Überlast ab, um Beschädigungen zu vermeiden, Standard-Variante hat nur Endlagenschalter)
  • Flügel der Haustür mit satiniertem Glaselement, feststehender Teil mit satiniertem Glasfutter in voller Höhe 
  • Innentür zwischen Flur und Wohnzimmer als zweiteilige rahmenlose Ganzglastür
Sehr interessant war auch die Diskussion zum Thema Materialwahl der Rollläden. Was die Aufpreise für eine Materialumstellung auf Aluminium angeht, so hat sich mein Verdacht bestätigt, dass der von Rostow in der Nachverpreisung ausgewiesene Preis von 2350€ für 6 Rollläden mehr als nur unrealistisch übertrieben ist. Der Fensterbauer war der Ansicht, dass es sich hier nur um einen Fehler handeln könne. Ich werde hier nochmal einen persönlichen Termin mit der Vertriebsabteilung von Rostow machen, um die Sache endgültig zu klären. 

Eintrag #20 - Zähneknirschend abgetreten...

Gestern haben wir einen von Rostow verlangten Abtretungsvertrag unterzeichnet und eingereicht. Dabei geht es im Grunde darum, Rostow die Zahlung der Raten für den Bau des Hauses verbindlich zuzusagen und das Kapital aus der Finanzierung nicht etwa für eine neue Yacht zu nutzen.


Dafür hat Rostow uns einen Standard-Abtretungsvertrag zukommen lassen. Dieser enthielt jedoch eine Reihe an Rechtschreibfehlern und war für die Bauherren m.E. unvorteilhaft formuliert.

Wenn man sich im Internet zum Thema "Abtretung bei Hausbau" informiert, so findet man vornehmlich den Rat, derlei Formulare auf keinen Fall zu unterschreiben. Es ist wohl des öfteren vorgekommen, dass Bauherren ihre Ansprüche aus der Finanzierung unwiderruflich an eine Baufirma abgetreten haben. Die Baufirma ging dann in die Insolvenz und damit hatten die Bauherren weder Zugriff auf Ihr Kapital, noch eine Firma, die ihr Haus baut. Dann ist es natürlich schwer, mit einer anderen Baufirma weiterzubauen.

Laut Rostow sei mit der Unterzeichnung der Abtretung §11 unseres Bauvertrages erfüllt, welcher eine unwiderrufliche Bankbürgschaft für die Finanzierung verlangt. Nun ist solch eine Bankbürgschaft im Privatkundenbereich leider alles andere als üblich und auch nicht gerade kostengünstig. Nach meinen Recherchen dürfte der gesamte §11 unwirksam sein, da lt. §648a BGB vom privaten Bauherr eines Einfamilienhauses keine Sicherheitsleistung verlangt werden kann.
Leider macht Rostow die Unterzeichnung der Abtretung zur Bedingung für den Baubeginn, was juristisch ebenfalls fragwürdig ist.

Damit hätten wir schon 3 Punkte, die rechtlich nicht ganz "sauber" sind:

  • die vermutlich unwirksame Forderung einer Bankbürgschaft im Bauvertrag
  • die plötzliche Forderung einer Abtretung, obwohl dies im Vorfeld nie angekündigt oder auch nur erwähnt wurde
  • die unterzeichnete Abtretung als Voraussetzung für den Baubeginn (hier wird der Bauherr unverhältnismäßig unter Druck gesetzt)
Da wir jedoch möchten, dass Rostow zeitnah unser Haus baut und Streiterein bereits vor Baubeginn sicherlich nicht förderlich für den weiteren Fortschritt sind, haben wir uns entschieden, die Abtretung in leicht geändertem Wortlaut zu unterzeichnen. Ob Rostow dieses modifizierte Formular auch akzeptiert, wird sich zeigen. 

Montag, 6. April 2015

Eintrag #19 - Strom und Wasser

Laut Auskunft unseres Bauleiters sollen wir uns darum kümmern, dass bis Anfang Mai sowohl Bauwasser als auch Baustrom am Grundstück verfügbar sind. Die für den Wasseranschluss notwendigen Anträge habe ich bereits vorausgefüllt an Rostow gesendet, wo diese dann an den Heizungsbau-Subunternehmer weitergeleitet werden, welcher sich dann um die Sache kümmert. Normalerweise wäre dies auch die Vorgehensweise für den Baustromanschluss. Da wir die E-Anlage jedoch in Eigenleistung installieren, bleibt der Rostow-Elektriker außen vor und ich werde die notwendigen Anträge an den Elektroservice Burmeister aus Wilsen übergeben. Dies wird auch der Elektriker sein, welcher später unsere Elektroinstallation abnimmt und ans Netz anschaltet.

Damit haben wir also nun endlich einen ungefähren Termin (04.05.2015), an dem es dann hoffentlich losgeht. Seit Vertragsunterzeichnung sind nun immerhin schon mehr als 4 Monate vergangen, ohne dass auch nur ein Spatenstich stattgefunden  hat.

Unser UP-Dosenplan wurde bereits an den Wandhersteller (Fa.Tinglev) gesendet und von dort wird dann die Wandplanung zur nochmaligen Bestätigung durch Rostow und uns als Bauherren zurückgeschickt.

Weiterhin werden noch ein Bemusterungen für Fliesen, Fenstergriffe, Innentüren, Dachsteine, Fassadenfarbe, Treppe und Sanitärausstattung stattfinden. Kurz vor Baubeginn steht dann das Bauanlaufgespräch mit dem Bauleiter auf dem Plan, worin u.a. die Höhenlage des Hauses, die Lage der Sanitärobjekte, die Entwässerung und andere Ausführungsdetails festgelegt werden. Da wir noch keine konkreten Termine bekommen haben, erwarte ich hierzu in Kürze Vorschläge von Rostow.

Eintrag #18 - Alle Unterlagen liegen vor

Nach langem Warten, etlichen Emails und noch mehr telefonischen Anfragen lagen nun vor Ostern offensichtlich endlich alle Unterlagen vor, damit unser Bauvorhaben beim Amt in Form einer Bauanzeige eingereicht werden kann. 
Aus Berlin kam die Statik für das gesamte Haus, die Dachstatik hat der Dachstuhlhersteller geliefert und es gibt endlich auch eine Energiebedarfsberechnung. All diese Dinge liegen jetzt zusammen mit den Unterlagen des geplanten Carports beim Amt und wir warten auf eine Bestätigung, damit es dann endlich losgehen kann. 

Die statischen Berechnungen waren wenig überraschend, es kann im Grunde alles so gebaut werden, wie wir uns das vorstellen. Die Stärke einer Innenwand konnte noch von 15 cm auf 12 cm verringert werden. Die Energiebedarfsberechnung bestätigt unserem Haus den KfW70-Standard. Dies ermöglicht uns (mit einer ganzen Menge Papierkram) ein gefördertes Darlehen bei der KfW zu beantragen. 

Laut Berechnung hat unser Haus einen Endenergiebedarf von rund 23,4 kWh/(m²a). Was das für die zukünftige Höhe der Heizkosten bedeutet, wird sich zeigen. 

Donnerstag, 2. April 2015

Eintrag #17 - Kosten(in)transparenz

Vor nicht all zu langer Zeit wurden uns die Mehr- und Minderleistungen entsprechend unseres Projektes in der sog. ersten Nachverpreisung kalkuliert. Abgesehen von der Tatsache, dass Rostow einen geschlagenen Monat (!!!) gebraucht hat, uns eine fehlerfreie Kalkulation zur Verfügung zu stellen, sorgt der dort ausgewiesene Aufpreis für die Alu-Rollläden im EG für Kopfschütteln.

Kurz zur Erinnerung:
Im Standardleistungsumfang unseres Hauses sind entweder ein Kaminschornstein oder Kunststoffrollläden im EG enthalten. Nachdem wir uns gegen den Kamin entschieden hatten, fiel die Wahl also auf die Rollläden, welche im Standard jedoch nur aus Kunststoff sind. Da ab einer Fensterbreite von ca. 1,4m jedoch Kunstoff zu instabil sei, müssten wir auf Aluminium umsteigen, was einen Aufpreis zur Folge hat. Laut ein Auskunft von Rostow (per Mail im Dezember 2014) ist der Aufpreis nach Breite gestaffelt:

Zitat:
"In dem Paket sind 8 Kunststoffrollläden oder der Kaminschornstein vorgesehen..., wir können diese aber gegen Aufpreis gg. Alu-Rollläden ersetzen..., macht auf jeden Fall Sinn 
Aufpreis bei Rollläden bis 1,35 m Breite:  60,00 €, bis 1,51 m Breite: 140,00 €..., darüber hinaus geht sowieso nur Alu wg. der Breite."
Zitat Ende

Wenn man nun einen Blick in unsere Nachverpreisung wirft, dann wird dort für die insgesamt nur 6 notwendigen Rollläden (der Erker bekommt keine) ein Aufpreis von insgesamt 2350€ kalkuliert. Dabei handelt es sich um 2 Rollläden <1,35m, 3 Rollläden mit 1,51m und einen mit 2,01m Breite. Wenn man dies nun mit den Aufpreisen aus der Mail von Rostow vergleicht, so ist nicht nachvollziehbar, wo die Summe von 2350€ herkommen soll. Ich komme da auf 550€ zzgl. dem Aufpreis für das 2,01m-Fenster. Es fällt mir schwer zu glauben, dass dieser 1800€ kosten soll. Und dabei ist noch nicht mal berücksichtigt, dass wir statt den eigentlich enthaltenen 8 nur 6 Rolläden benötigen und diese aus Kunststoff eigentlich inklusive sein sollten.

Leider ist mir diese Diskrepanz erst beim Durchstöbern älterer Mails aufgefallen, nachdem wir die Nachverpreisung unterzeichnet hatten. Ich habe den Vertrieb von Rostow damit konfrontiert, allerdings mit ernüchterndem Ergebnis. Es hieß dann plötzlich, dass wir ja für unser Vorhaben alle Fenster verbreitert hätten und deshalb ein solch hoher Aufpreis zustande komme. Dies ist nicht korrekt, bis auf 2 Fenster haben alle anderen die Maße, wie sie im Bauvertrag per Zeichnung auch dokumentiert wurden. Obwohl wenig Hoffnung besteht, hier noch eine nachträgliche Gutschrift zu erhalten, werde ich den Vertrieb von Rostow trotzdem bei Gelegenheit persönlich zu dieser Sache zur Rede stellen. 



Allgemein ist zu sagen, dass Rostow gerade beim Thema Mehr- und Minderleistung stellenweise absolute Intransparenz bei der Preisgestaltung walten lässt und bei genauer Nachfrage "mauert". Es bleibt nur, jedem Interessenten für die Zukunft zu raten, immer alle Berechnungen auch mit alten Informationen abzugleichen, um nicht in eine ähnliche Falle zu laufen. 

Es mag durchaus legitim sein, dass man über die Aufpreise für Extras Geld verdient, dagegen ist prinzipiell ja auch nichts einzuwenden. Eine gewisse Transparenz kann jedoch nicht zuviel verlangt sein, wenn man für sein Traumhaus ein hohes finanzielles Risiko eingeht. 

Eintrag #16 - Elektroplan

Der letze Eintrag in diesem Blog ist nun mittlerweile schon 2 Wochen her und gerade in den letzten Tagen hat sich erfreulicherweise doch einiges getan. Angefangen hat es mit der Aufforderung zur Abgabe unseres Elektroplans, damit die UP-Dosen bei Fertigung der Wandelemente gleich an der richtigen Stelle positioniert werden können.
Elektroplanung (EG)
Zusammen mit der Aufforderung gab es auch eine Tabelle, in der allen Räumen lt. BLB eine gewisse Anzahl an UP-Dosen zugeordnet wird. Hier war dann auch wieder ein kleiner Fehler drin. Offensichtlich wurden uns die UP-Dosen des Gästezimmers "gestrichen", da wir bei unserem Grundriss die Wand zwischen Wohn- und Gästezimmer entfernt haben. In einem Telefonat mit Rostow habe ich dann jedoch meine Ansicht geäußert, nach welcher ein Weglassen der Gästezimmerwand nicht gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die entsprechende E-Vorbereitung ist. Die Sache war damit offensichtlich geklärt.


Montag, 9. März 2015

Eintrag #15 - Gartenzaun Version 1

Mitte letzter Woche (04.03.2015) haben wir die Unterlagen für die Genehmigungsplanung unterzeichnet. Wir dachten dann: "Prima, ab zum Amt damit und dann kann's gleich losgehen!", was sich aber als Trugschluss herausstellte. Denn bis zur eigentlichen Bauanzeige muss noch die Statikberechnung des Hauses vorliegen, die von einem Ingenieurbüro in Berlin beigesteuert wird. Diese kann aber erst erstellt werden, wenn der Dachtuhllieferant die Dachstatik fertiggestellt und an die Berliner Ingenieure übermittelt hat. Erst danach sind alle Unterlagen komplett und können in Form einer Bauanzeige beim Amt Warnow-West eingereicht werden. Wir müssen uns also weiter gedulden...

Vor kurzem ist uns aufgefallen, dass in letzter Zeit wiederholt irgendwelche Baufahrzeuge unser Grundstück augenscheinlich als Zufahrt zu den dahinterliegenden Baustellen genutzt haben. Dabei sind die Fahrzeuge ausgerechnet bei "uns" von der Straße auf den Sandboden gefahren, so dass hier tiefe Fahrspuren zu finden sind. Grundsätzlich haben wir zunächst nichts dagegen, wenn man über unser Grundstück fährt, solange unser Bau nicht begonnen hat und keine Schäden entstehen. Aber im vorliegenden Fall wurde über den Straßenbordstein in das tieferliegende Grundstück hineingefahren, so dass ich hier ernsthaft die Gefahr von Schäden am Bordstein sehe. Um dies zu unterbinden, haben wir heute unseren ersten rot-weißen Gartenzaun an der Straßenseite unseres Grundstückes gezogen...mal sehen, wie lange er hält.

die Fahrspuren und unser erster Gartenzaun



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Thomas Fechner
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